Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB XI
- Pflegeversicherungsleistungen -
Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem
oder höheren Maße der Hilfe bedarf.
Wir helfen Ihnen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens im Bereich:
der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Haut- und Mundpflege, Rasieren und Kämmen, Darm- oder Blasenentleerung, Inkontinenzversorgung, der Ernährung: mundgerechtes Zubereiten der Nahrung oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
der Mobilisation: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Lagern- und Betten, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
der hauswirtschaftlichen Versorgung: Einkaufen, Kochen, Spülen, Wohnungsreinigung, Waschen und Pflege der Wäsche und Kleidung.
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK). Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse hängt von der Eingruppierung in ein Pflegegrad ab (1 bis 5).
Die Hilfeleistungen des Pflegedienstes sind im sogenannten „Leistungskomplexsystem“ geregelt, welches sich in Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe aufgliedert. Oder Sie wählen Hilfestellungen rein nach Zeitaufwand.
Bei beiden Leistungsformen haben Sie die Wahlfreiheit, welche Verrichtungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen und können sich Ihr individuelles Leistungsprogramm aus dem Hilfeangebot zusammenstellen.
Hierbei stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat mit unserer Erfahrung als professioneller Pflegedienst hilfreich zur Seite.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die erforderliche Hilfe kann dann entweder über Eigenfinanzierung oder eventuell über die Sozialhilfe sichergestellt werden.
Wir bieten Ihnen:
Hilfe, Planung und Beratung bei allen Fragen rund um die Pflege nach Ihren Wünschen gestaltet
Die Versorgung und Pflege nach Krankenhausaufenthalt
Wir klären für Sie alle Fragen bezüglich der Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen oder Sozialamt (SGB XI), helfen bei der SGB XII Antragstellung und beraten Sie in allen Fragen rund um die Pflegeversicherung
Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst betreuen und Geldleistung von der Pflegekasse erhalten führen wir für Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatungseinsatz nach § 37,3 SGB X1 je nach Pflegegrad (1 bis 5) durch.
Wir vermitteln und organisieren:
Essen auf Räder
Fußpflege
Hausnotrufsysteme
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten.
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. :-)