Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB XI

- Pflegeversicherungsleistungen -

Im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem

oder höheren Maße der Hilfe bedarf.

Wir helfen Ihnen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens im Bereich:

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Antrag durch den Medizinischen Dienst der

Krankenversicherung (MDK). Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse hängt von der Eingruppierung in ein Pflegegrad ab (1 bis 5).

Die Hilfeleistungen des Pflegedienstes sind im sogenannten „Leistungskomplexsystem“ geregelt, welches sich in Einzelleistungen und verbundene Leistungskomplexe aufgliedert. Oder Sie wählen Hilfestellungen rein nach Zeitaufwand.

Bei beiden Leistungsformen haben Sie die Wahlfreiheit, welche Verrichtungen des täglichen Lebens von uns erbracht werden sollen und können sich Ihr individuelles Leistungsprogramm aus dem Hilfeangebot zusammenstellen.

 

Hierbei stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat mit unserer Erfahrung als professioneller Pflegedienst hilfreich zur Seite.

 

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie nicht als pflegebedürftig eingestuft werden. Die erforderliche Hilfe kann dann entweder über Eigenfinanzierung oder eventuell über die Sozialhilfe sichergestellt werden.

Wir bieten Ihnen:

 

Wir vermitteln und organisieren:

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten.

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. :-)