Krankenkasse

Leistungen der Krankenkassen

Leistungen der Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V:

Die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung sollen Krankheiten heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Sie werden von Ihrem behandelnden Arzt verordnet, und können vom Arzt an Pflegefachkräfte eines Pflegedienstes übertragen und ausgeführt werden, falls der Patient oder dessen Angehörige die verordneten Maßnahmen nicht selbst durchführen kann.

Zu den verordnungsfähigen Behandlungspflegen zählen z.B. folgende Leistungen: